Wasseraufbereitung
Jeder Malerbetrieb erzeugt Abwasser! Das lässt sich nicht vermeiden. Aber wo und wie darf es eingeleitet werden?
Dieser Leitfaden soll darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Abwasser aus dem Maler- und Lackierbereich in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden darf und welche grundsätzlichen Anforderungen aus abwasserrechtlicher Sicht zu erfüllen sind.
Umweltschutz
Die Wasseraufbereitungsanlage STROBBER WAB AirFloc bindet alle im Wasser gelösten Farbanteile an das zugegebene Reaktionstrennmittel, welches im Filtervorgang vom gereinigten Wasser getrennt wird. Somit leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz. Bei Anlagen ohne Wasseraufbereitung gelangen die im Wasser gelösten Farbanteile in das Abwassersystem und somit in die Umwelt.
Rechtliches
Gesetzlich vorgeschrieben
Informieren Sie sich bei der Stadt oder Kommune des Anfallortes, welche Abwasserqualität eingeleitet werden darf. Grundsätzlich gilt:
(1) der Schadstoffanteil des Maler-Abwassers ist so gering zu halten, wie dies beim Einsatz der entsprechenden Technik möglich ist
(2) Gewässer- und Bodenverunreinigungen sind Straftaten. (§ 324 ff. / Strafgesetzbuch StGB)
§ 324 Gewässerverunreinigung:
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Frei-heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
§ 324a Bodenverunreinigung:
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen lässt oder freisetzt und diesen dadurch
1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
2. in bedeutendem Umfang verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Rechtliche und bauliche Voraussetzungen
- Für jede Abwasserbehandlungsanlage ist eine wasserrechtliche Genehmigung (Indirekteinleiter-Genehmigung) durch die zuständige Behörde erforderlich. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Installationsort
• Umgebungstemperatur: Frostfrei, jedoch min. + 5 °C
• Aufstellfläche: Befestigter, waagerechter sowie rutschfester Untergrund
• Beleuchtung: Nach DIN EN 12464, jedoch min. 200 Lux - Trink- oder Betriebswasseranschluss
• Wasseranschlussarmaturen: 2 x Kugelhahn, Wasserhahn, etc. mit ¾“ Außengewinde
• Wasserdruck: Min. 2 bar bis max. 6 bar
• Wassertemperatur: Max. 60 °C
• Wasserqualität: pH-Wert 4 bis 10, entkalkt und gefiltert
• ACHTUNG! Der Anschluss an ein Trinkwassernetz darf nur gemäß DIN EN 1717 der Trinkwasserverordnung erfolgen. Ein ¾“ Systemtrenner (Kategorie 4) zur Zapfhahnabsicherung von Trinkwasser gegen Nichttrinkwas-ser bis einschließlich Flüssigkeitskategorie 4 nach DIN EN 1717 / DIN 1988-100 ist zwingend erforderlich.
• Entfernung von Installationsort: Max. 80 cm, auf Anfrage mehr
• Empfohlenes Zubehör! Aqua-Stopp (Art.-Nr. 405401), Lieferumfang:
• Aqua-Stopp (2 Magnetventile für Kalt- und Warmwasser)
• Elektronik-Steuerung mit Ein/Aus-Schalter
• Einstellbare Zeitschaltung für die Dauer der Brauchwasser-Entnahme
• ACHTUNG! Ohne Verwendung des elektronischen Aqua-Stopps müssen die Trinkwasserarmaturen nach jedem Gebrauch zwingend geschlossen werden.
• ACHTUNG! Bei Anschluss an ein Betriebswassernetz, auch Brauchwassernetz genannt, müssen die Wasser-entnahmestellen vom Betreiber mit dem Hinweis „Kein Trinkwasser“ gekennzeichnet werden.
• ACHTUNG! Arbeiten an wasserführenden Leitungen dürfen nur von Installateuren vorgenommen werden oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Fachkraft. - Abwasser- bzw. Kanalanschluss
• Wandeinlauf: Min. 25 cm bis max. 40 cm von Oberkante Fußboden, möglichst zentral hinter Gerät
• Durchmesser: DN40
• Bodeneinlauf mit Zubehör möglich
• ACHTUNG! Die serienmäßige Schmutzwasserpumpe mit Rückschlagklappe fördert bzw. hebt das Abwasser bis zu einer maximalen Höhe von 7 Metern über Installationshöhe. - Spannungsversorgung
• 1 bis 4 Schutzkontakt-Steckdosen (je nach Zubehör und Ausstattung)
• Entfernung von Installationsort: Max. 5 m
• Spannung: 230 V
• Absicherung: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung durch FI-Schutzschalter 30 mA
• Vorsicherung: 16 A träge
• ACHTUNG! Arbeiten an elektrischen Bauteilen der Anlage dürfen nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofach-kraft.
Was ist zu tun?
Sie haben sich zum Ziel gesetzt, das anfallende Abwasser Ihres Betriebes gesetzeskonform und nachhaltig aufzubereiten? Dann sind die STROBL-Werkzeug-Waschsysteme und Wasseraufbereitungsanlagen sowie deren Zubehör das richtige Mittel für ihren Zweck.
Unsere Anlagen spalten in einem physikalisch-technischen Verfahren, auch als Flockung bezeichnet, das Schmutzwasser von Farbe oder diversen anderen Chemikalien. Sie benötigen folgende Geräte und Hilfsmittel:
- ein Werkzeug-Waschsystem WAW,
- eine Wasseraufbereitungsanlage WAB oder WAB-IG,
- Gewebe-Schmutzfilter,
- Gewebe-Spaltfilter
- und Reaktionstrennmittel.
Entsorgung des Abfallproduktes (Filter + Filtrat)
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummer ist entsprechend der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen.
Für das aus mehreren Komponenten entstehende Abfallprodukt (Filter + Filtrat) kann keine generelle Abfallschlüsselnummer gemäß dem europäischem Abfallverzeichnis festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger festzulegen.
Abwasserqualität
Der Trinkwasser-Analysebericht eines anerkannten Prüflabors bestätigt, dass das von STROBL-Wasseraufbereitungsanlagen gereinigte (Ab-)Wasser annähernd der Qualität von Trinkwasser entspricht. Die zu prüfende Klarwasserprobe wurde nach der Behandlung des Maler-Abwassers durch eine STROBL-Wasseraufbereitungsanlage entnommen. Für die Abwasseraufbereitung kamen das STROBL-Reaktionstrennmittel für die Flockung und der STROBL-Gewebe-Spaltfilter für die Filtration zum Einsatz.
Verbindliche Angaben und Nachweise zur Abwasserqualität sind einzelfallabhängig und können nicht pauschalisiert werden. Hierzu sind zwingend eine Probenentnahme beim Kunden vor Ort und eine anschließende Laboranalyse durchzuführen.
Wichtige Begriffe
Abwasser
Mit dem Begriff Abwasser definiert man in den durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch verunreinigtes und dadurch in seinen natürlichen Eigenschaften verändertes Wasser.
Abwasseranlagen
Abwasseranlagen sind insbesondere Anlagen zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser.
Wasseraufbereitung
Die Wasseraufbereitung dient der Anpassung von Rohwasser (unbehandeltes Wasser vor der Aufbereitung) an die Anforderungen der Trinkwasser- und Nutzwassernutzung.
Direkteinleiter
Direkteinleiter sind Gewerbe- und Industriebetriebe, die ihre Abwässer über eigene Kanalisationen direkt in ein Gewässer einleiten. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich.
Indirekteinleiter
Indirekteinleiter sind Industrie- und Gewerbebetriebe oder Privathaushalte, die ihre Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten. Die meisten Maler leiten ihr (häusliches, gewerbliches) Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen ein, sind also Indirekteinleiter.
Indirekteinleiterverordnung
Die Indirekteinleiterverordnung (IndV) ist eine Verordnung des Umweltministeriums über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.
Indirekteinleitergenehmigung
Eine Indirekteinleitergenehmigung (VGS-Genehmigung) ist ein Bescheid mit festgeschriebenen Anforderungen an die Indirekteinleitung. Diese basieren auf den in den Anhängen zur Abwasserverordnung bundesweit festgesetzten Überwachungswerten sowie auf eventuellen Vorgaben der Kommunen als Betreiber des Kanalnetzes und der Kanali-sation (kommunale Entwässerungssatzung).
Flockung
Flockung ist die abwassertechnische Bezeichnung für den Vorgang, bei dem feinstverteilte Substanzen durch Zugabe eines Flockungsmittels (STROBL-Reaktionstrennmittel) ausflocken und somit filtrierbare oder absetzbare Flocken bilden. Aufgrund der geänderten physikalischen Bedingungen sinken die Flocken auf den Boden des Abwasserbehandlungsbehälters.
Filtration
Filtration nennt man das Trennen oder Aufspalten eines Feststoff-Flüssigkeits-Gemisches in Feststoffe (Filterkuchen) und Flüssigkeiten (Filtrat) mittels Filter (STROBL-Gewebe-Schmutzfilter oder STROBL-Gewebe-Spaltfilter).
Wasserhaushaltsgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein Rahmengesetz des Bundes zur Ordnung des Wasserhaushaltes mit grundlegenden Bestimmungen über wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Generell ist die Einleitung des Abwassers aus Betrieben des Maler- und Lackierergewerbes genehmigungspflichtig.
Landeswassergesetze
In Bezug auf die Abwassereinleitung in öffentliche Abwasseranlagen regeln Landeswassergesetze (LWG oder WG), kommunale Abwassergesetze (AbwAG) oder Indirektleiterverordnungen (IndV) Ausnahmen, Befreiungen und Ge-nehmigungen. Die Genehmigung ist erforderlich und muss schriftlich bei der zuständigen Kommune beantragt werden.
Ungereinigtes Abwasser
Ungereinigtes Abwasser auf Baustellen, im Betrieb (Reinigung der Malerwerkzeuge) oder aus der Fassadenreinigung, darf nicht ohne Vorbehandlung eingeleitet werden.